Auszug aus den Statuten des BSSV
§ 5 Mitgliedschaft
5.1. Die Mitgliedschaft des Vereines gliedert sich in:
a) Ordentliche Mitglieder;
b) Ausserordentliche Mitglieder;
c) Fördernde Mitglieder;
d) Ehrenmitglieder.
5.2. Ordentliches Mitglied kann jede blinde oder sehbehinderte Person werden, die ihren Wohnsitz im Bundesland Salzburg hat, ferner solche Personen, die, aus welchen Gründen auch immer, praktisch diesen Personen gleichzuhalten sind.
5.3. Ausserordentliches Mitglied ist jeder gewählte oder ernannte Funktionär des Vereines auf die Dauer seiner Funktionsausübung.
5.4. Förderndes Mitglied kann jede physische oder juristische Person werden, die den Verein durch finanzielle oder materielle Förderungen oder durch Hilfeleistungen Unterstützt.
5.5. Zu Ehrenmitgliedern können von der Generalversammlung auf Vorschlag des Vorstandes Personen ernannt werden, die sich um den Blinden- und Sehbehindertensport im Lande Salzburg im allgemeinen oder um den Verein im speziellen besondere Verdienste erworben haben.
5.6. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Beschluss durch den Vorstand.
Wenn Sie Interesse an einer Mitgliedschaft haben, wenden Sie sich bitte an den Obmann, Dr.Max Ott
Telefon: +43 (0) 650-45 05 390
E-Mail: BSSV