Sie fragen, wir antworten.
Ja. Der Blinden- und Sehbehindertenverband Salzburg arbeitet sparsam und zielgerichtet und verfügt über eine schlanke Organisationsstruktur. Bereits seit 2002 ist der BSVS offizieller Träger des österreichischen Spendengütesiegels, das für eine effiziente und effektive Verwendung der Spendengelder steht. Regelmäßige Kontrollen der Einhaltung der Standards für die Aufbringung und Verwaltung von Spenden sowie eine Prüfung durch das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend garantieren, dass Ihre Spende dort ankommt, wo sie dringend gebraucht wird.
Jeder von Ihnen gespendete Beitrag hilft blinden und sehbehinderten Menschen auf Ihrem Weg zu einem selbstbestimmten Leben. Sei es in Form von zahlreichen Leistungen des BSVS wie z.B. Beratung, Schulungen, die Vermittlung von Hilfsmitteln oder das Angebot von Freizeitaktivitäten. Oder aber auch durch direkte finanzielle Unterstützung z.B. bei der Anschaffung von teuren Hilfsmitteln wie einem Computer-Vorlesesystem oder einem speziell ausgebildeten Blindenführhund. In persönlich und finanziell besonders schwierigen Situationen hilft der durch unsere Spender*innen gefüllte Notfallfonds des BSVS rasch und unbürokratisch.
Jeder Beitrag, den Sie dem BSVS zukommen lassen - aber auch jede Spende von Zeit – verhilft blinden und sehbehinderten Menschen zu Begleitung, Unterstützung und Lebensqualität. Wir freuen uns über jede Einmalspende genauso wie über eine dauerhafte Unterstützung, über jedes neue Fördernde Mitglied oder über Unternehmen, die sich mit ihrem Know-How und Ihren Ressourcen für blinde und sehbehinderte Menschen engagieren möchten. Finden Sie die für Sie passende Spendenmöglichkeit, wie beraten Sie gerne!
Beides sind Lastschriftverfahren. Bei einem Einziehungsauftrag erteilen Sie einer Organisation, z.B. dem BSVS die Erlaubnis einen bestimmten Betrag von Ihrem Konto einzuziehen. Beim Dauerauftrag erteilen Sie der Bank die Erlaubnis wiederkehrende fixe Beträge an eine Organisation zu überweisen.
Ja. Sie können den Einziehungsauftrag ohne Angaben von Gründen jederzeit auflösen und Sie können den eingezogenen Betrag acht Wochen lang wieder auf Ihr Konto zurückbuchen lassen. Diese Rückbuchung ist zum Beispiel beim Dauerauftrag nicht möglich. In dem Fall müssen Sie sich direkt mit dem Zahlungsempfänger in Verbindung setzen.
Ja. Spenden an den BSVS sind steuerlich absetzbar. Das bedeutet beispielsweise: Spenden Sie 80 Euro, so bekommen Sie 30 Euro* wieder vom Staat zurück. 30 Euro, die Sie bei Ihrer Spende einsparen und uns aber von größtem Nutzen ist. (* bei einem Steuersatz von 36,5 %). Unsere Einrichtung wurde vom Finanzamt Österreich geprüft und gilt als offiziell begünstigter Spendenempfänger mit der Nummer SO 1411.
Nein, auf gar keinen Fall. Der BSVS verpflichtet sich zu einem sorgsamen Umgang mit den Spenderadressen, der mehr als den gesetzlich geregelten Datenschutz umfasst.