Ihre Spende hilft zweimal.
Das bedeutet nämlich: Spenden Sie 80 Euro, so bekommen Sie bei einem Steuersatz von 36,5 Prozent 30 Euro vom Staat zurück. 30 Euro, die Sie bei Ihrer Spende einsparen. Für uns bedeuten 30 Euro ein wertvoller Betrag etwa für unseren Notfallfond, mit dem wir schnell und unkompliziert helfen, wenn die Not besonders groß ist.
Damit Sie ihre Unterstützung als Betriebsausgabe bzw. Sonderausgabe absetzen können, muss ein Nachweis über die Leistung der Spende erbracht werden. Dies kann in Form von Einzahlungsbelegen und Kontoauszügen, sowie bei Barzahlungen ausgestellten Spendenbestätigungen erfolgen. Bewahren Sie deshalb alle Belege gut auf! Sie können maximal 10 % ihres steuerpflichtigen Vorjahreseinkommens bzw. -gewinnes als Spende steuerlich absetzen. Bitte beachten Sie, dass nur jene Person auf dem Spenden-Erlagschein angeführt ist, die die Spende von der Steuer absetzen möchte. Anonyme Spenden sind steuerlich nicht absetzbar. Möchten Sie ihr Recht dazu geltend machen, tun wir das gerne für Sie. Die Meldung für die Spendenabsetzbarkeit erfolgt durch unsere Organisation. Daher ist es wichtig, dass wir Ihren Vor- und Nachnamen laut dem Meldezettel und Ihr Geburtsdatum kennen.
ÄNDERUNGEN !!!! Haben sich Daten geändert, bitten wir Sie diese hier (Hier das Kontaktformular verlinken) zu durchzuführen. Wollen Sie von dem steuerlichen Vorteil nicht Gebrauch machen, dann geht es hier weiter. (Opt out wie beim BSVWNB)