Sie sind nicht alleine.
Alle Salzburger*innen, die in ihrem Sehvermögen stark eingeschränkt sind oder einen Gesichtsfeldausfall haben, sind im BSVS herzlich willkommen. Der BSVS hat ordentliche Mitglieder, außerordentliche Mitglieder, fördernde Mitglieder und Ehrenmitglieder.
Für die verschiedenen Arten der Mitgliedschaft gelten folgende Voraussetzungen:
Ordentliche Mitglieder können blinde und sehbehinderte Personen sein bzw. werden, die im Gebiet der Landesorganisation wohnen und die gemäß den Richtlinien der WHO (Weltgesundheitsorganisation) ein Sehvermögen, insbesondere Visus, von höchstens 3/10 haben und/oder nach Österreichischem Recht Leistungen aufgrund ihrer Blindheit oder hochgradigen Sehbehinderung erhalten oder erhalten könnten.
Außerordentliche Mitglieder sind Personen, welche durch unsere Organisation, aufgrund ihrer Sehbehinderung erfasst sind oder bereits betreut werden, jedoch noch nicht die Kriterien der ordentlichen Mitgliedschaft erfüllen.
Fördernde Mitglieder sind natürliche oder juristische Personen, die den BSVS ideell, materiell oder finanziell unterstützen.
Ehrenmitglieder können Personen sein bzw. werden, die sich besondere Verdienste um das Blindenwesen und/oder die Landesorganisation erworben haben.
Mit einem Jahresbetrag von € 50 genießen Sie bei uns den Status eines ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliedes. Den Mitgliedern stehen sämtliche unserer Leistungen kostenlos zur Verfügung und sie erhalten Informationen über Förderungen, Begleitung bei Behördenwegen und Ermäßigungen bei den Produkten aus dem Hilfsmittelshop. Aber nicht nur das: Wir laden regelmäßig zu unseren Veranstaltungen, Freizeitaktivitäten und zum gemütlichen Beisammensein bei unseren Stammtischen und Feiern ein.
Unsere Leistungen
- Kostenlose Sozialberatung
- Kostenlose psychologische Beratung
- Beratung und Information über mögliche Förderungen der öffentlichen Hand oder anderer Kostenträger
- Hilfestellung bei Behördengängen, Anträgen für Pflegegeld, Förderungen etc.
- Fortbildung oder Umschulung, wenn die Sehkraft nachlässt sowie bei Unfällen oder Erkrankungen
- Finanzielle Unterstützung bedürftiger Mitglieder
- Beratung für Eltern seheingeschränkter Kinder
- Vermittlung von Mobilitäts- und LPF-Training (Lebenspraktische Fähigkeiten)
- Kostenlose Low-Vision-Beratung (Abklärung des Sehrestes) durch die Experten von Hilfsmittelunternehmen direkt im Blindenzentrum
- Beschaffung von Hilfsmitteln wie Blindenstock, sprechenden Uhren, Leselupen, etc.
- Hilfsmittelverkauf direkt im Blindenzentrum
- Ermäßigung bei den Produkten aus dem Hilfsmittelshop
- Anschaffung eines Blindenführhundes
- Blindenschriftkurse
- Kostenlose Nutzung unserer Einrichtungen
- Mitgliederinformationen per Post, E-Mail oder Braille
- Kurse und Workshops wie Englisch, Trommeln, Yoga
- Einladungen zu Stammtischen und Veranstaltungen
- Begleit- und Vorlesedienste durch unsere Zivildiener und vieles mehr …